Fliesen Ströcker
Nordstraße 37, 49328 Melle
Riesen Auswahl an Fliesen. Empfehlenswert. Gute Beratung. Die Fliese die wir haben wollten war nicht mehr lieferbar. Haben eine Alternative gefunden.
Dirk Bockrath GmbH
Unterer Wellenbrock 16, 49326 Melle
Sehr zuverlässige Mitarbeiter die immer gute Arbeit abliefern ?
Andere Dienstleistungen in Melle:
Town und Country Haus - Massivhaus Meyer GmbH &...
Betonstraße 3, 49324 Melle
Unser Bauvorhaben ist/war von Schimmel, mangelhafter Dämmung, Vorenthaltung der vertraglich vereinbarten Wärmepumpe (6-8kW anstatt der gelieferten 4kW Wärmepumpe), fehlender Tür im Rohbau, falscher Dachuntersicht, falscher Hausanschlüsse (Leitungswege Mehrspartenhauseinführung), falsche Ausführung der Duschrinne + schiefe Verarbeitung, schiefe Duschschiebetür (Schiebetür wurde beim Verlegen der Fliesen nicht berücksichtigt), Produktkürzung und Zerstörung der Regenfalldusche, falsche Kalibrierung der zentralen Lüftungsanlage (Volumenstrom der Nennlüftung zu niedrig), Abweichungen der vertraglich vereinbarten Ausführungen und regelmäßigen Fehlern in den Planungsunterlagen geprägt.Auf unsere erste Mängelrüge wurde mehrere Monate nicht reagiert. Nach Rücksprache mit unserem Bausachverständigen und Bauleiter sollte die Schimmelentfernung nach Empfehlung per Abschleifen inkl. Absaugung im Bereich der Holz-Dachunterkonstruktion durchgeführt werden. Diese Zusage erfolgte schriftlich und wurde ebenfalls anders durchgeführt. Es wurde ein Termin mit dem Bauleiter und dem Bausachverständigen vereinbart um den Schimmel zu begutachten. Zum genannten Termin wurde die Dampfsperre versehentlich wieder geschlossen und unser Termin war nahezu umsonst. Zum Glück hatte ich am Vorabend ausreichend Schimmelbefälle dokumentiert, so dass die Dampfbremse erneut geöffnet wurde. Bevor die Fotos zum Einsatz kamen, teilte man uns mit, dass nur an 3 Stellen Schimmel gefunden wurde. Aufgrund der Fotos wurde bei über 10 Stellen der Schimmel entfernt.In der Planungsphase kam ein gravierender Beratungsfehler ans Licht, der mit einer Zusatzvereinbarung korrigiert werden sollte. Hätten wir diese Ausführung der Zusatzvereinbarung unterschrieben, hätte man uns den Vertragsbestandteil „Innenputz“ aberkannt und gegen „Innenspachtel“ ersetzt. Dabei hätte es sich um einen Rohbauzustand mit verspachtelten Fugen gehandelt. In einer weiteren Zusatzvereinbarung (Badezimmerausstattung) wurde versucht ein bereits bestehender Vertragsbestandteil erneut abzurechnen.Die Höhe der Mehrgründungskosten wurden nicht mit einer Kalkulation belegt. Dies sei „vertraglich nicht geschuldet“. Die Aussage „vertraglich nicht geschuldet“ fiel in unserem Bauvorhaben öfter Noch nicht einmal ein Estrich-Aufheizprotokoll oder der Nachweis einer CM-Messung (Bestimmung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Verlegereife) wird uns zur Verfügung gestellt.In der Planung der zentralen Lüftungsanlage fehlten zwei Abluftschächte im Hauswirtschaftsraum/Hausanschlussraum (Wäsche) und Eingang/Windfang (nasse Jacken/Schuhe).Hätten wir nicht auf die vertraglich vereinbarte Ausführung der Lüftungsanlage bestanden, wären die innenliegenden Lüftungsleitungen unter der Decke (Hausanschlussraum) frei sichtbar gewesen, obwohl sie vertraglich innerhalb der 30cm abgehängten Decke installiert und doppelt mit Gipskarton verkleidet werden sollten. Im Flur wurde die Decke tiefer abgehangen als vertraglich vereinbart. Dadurch gab es Probleme mit der Dachbodentreppe, auch für diese Behebung musste gekämpft werden.Schutzfolien von Fenster und Türen wurden nach Einbau entfernt und sind während weiterer Arbeiten ungeschützt.Handwerker haben ihre Kaffeereste im Haus auf dem Boden bzw. Dampfsperre ausgeschüttet und gegen Wände gespritzt.Trotz Rechtsbeistand muss man dafür KÄMPFEN, dass Fehler behoben werden. Nach langem Hin und Her wurden mittlerweile etliche Fehler behoben. Das z.B. die Duschrinne anders verbaut wurde als bemustert und besprochen ist ein Punkt, für den man nicht geradestehen möchte. Entweder man kämpft als Kunde für eine Behebung oder man wird gezwungen Fehler zu akzeptieren, die durch andere Personen oder Gewerke/Handwerker verursacht wurden. Schließlich gibt es kaum Bauherren die sich einen Rechtsbeistand oder Bausachverständigen leisten wollen (dies ist meine subjektive Auffassung).Wir wünschten wir hätten vor der Vertragsunterschrift bereits Kontakt zu anderen Massivhaus Meyer Kunden gehabt. Die Bewertung umfasst leider nur einen Bruchteil unserer Erlebnisse.